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Ausschreibung des 4. Karlsruher Inklusionspreises

03.04.2024

Das Bewerbungsverfahren für den 4. Karlsruher Inklusionspreis der Stadt Karlsruhe hat begonnen. Ab sofort kann sich jede und jeder bewerben oder eine Person vorschlagen, die sich dafür einsetzt, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen abzubauen und Vorurteile zu überwinden.

 

Gefördert werden vorbildhafte Projekte, Maßnahmen oder Aktivitäten von Einzelpersonen,

 

  1. die sich für Menschen mit Behinderungen engagieren,
  2. aus der Wirtschaft, zum Beispiel Arbeitgeber, die Menschen mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung beschäftigen, einstellen oder ausbilden,
  3. von Einrichtungen/Institutionen/Organisationen wie Schulen, Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen für beispielsweise Inklusion in Schulen, Inklusion in Kindertagesstätten oder barrierefreie Museen.

 

Das Ziel des Karlsruher Inklusionspreises ist, Inklusion zu fördern, eine inklusive Stadtgesellschaft aufzubauen und durch Beispiele gelungener Inklusion in unterschiedlichen Lebensbereichen den Blick auf das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung zu verändern.

 

Bewerbungen für den Karlsruher Inklusionspreis sind bis zum 30. April 2024 möglich. Die Vorschläge sollten schriftlich per E-Mail an behindertenbeauftragung(at)karlsruhe.de oder per Post (Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde, Behindertenbeauftragung, Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe) eingereicht werden und eine Beschreibung der Aktivitäten enthalten. Anhand von Presseartikeln, Fotografien oder sonstigen Dokumenten kann gerne weiter begründet werden, warum die Preisverleihung gerechtfertigt ist. Eine Jury entscheidet über die Auszeichnung.

 

 

Alle Informationen entnehmen Sie auch dem Faltblatt zur Ausschreibung des Inklusionspreises 2024 der Stadt Karlsruhe.

 


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